Psychische Gefährdungsbeurteilung: Wer muss sie durchführen und wie?

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Obwohl die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB oder GBU Psyche) durch das Arbeitsschutzgesetz seit 2013 verpflichtend für alle Arbeitgeber ist, hat bislang aus unterschiedlichen Gründen nicht mal jedes zweite Unternehmen Maßnahmen ergriffen. Gerade für kleine Unternehmen scheint die Umsetzung schwierig, was sie jedoch nicht weniger wichtig macht. Denn bislang halten sich Aufsichtsbehörden zwar mit der Überprüfung zurück, aber Strafen und Regressansprüche durch Versicherungen, wenn es doch zu einem Arbeitsunfall kommt, können teuer werden.

Wer ist verpflichtet, eine Psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?

Diese Frage ist schnell beantwortet: Jeder Arbeitgeber! Und „jeder“ meint hier wirklich jeden, denn bereits ab einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin gilt die gesetzliche Pflicht, eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) im Unternehmen durchzuführen. Bei den Maßnahmen geht es auch nicht darum, die Beschäftigten anzuweisen, lieber mal die Treppe als den Aufzug zu nehmen oder lieber mit dem Rad zur Arbeit zu kommen. Langfristig sollen Maßnahmen in die Wege geleitet werden, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz verbessern. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in dem der Gesetzgeber psychische Belastungen 2013 als mögliche oder genauer: als zu prüfende Gefährdungen im Arbeitsschutzgesetz verankert hat (ArbSchG §5 Abs. 6).

Wie kann ich eine Psychische Gefährdungsbeurteilung umsetzen?

Wie die psychischen Gefährdungsbeurteilung konkret durchgeführt wird, kann jedes Unternehmen für sich entscheiden. Praktisch kommen dabei insbesondere 5 Vorgehensweisen in Frage:

  • moderierten Gruppendiskussionen/Workshops,
  • Beobachtung von Tätigkeiten /Beobachtungsinterviews,
  • Datenanalysen auf Basis bisheriger Aufzeichnungen,
  • offenen Interviews mit einzelnen Mitarbeitern und
  • standardisierte Mitarbeitendenbefragungen.

Gerade bei größeren Unternehmen sind standardisierte Befragungslösungen ein guter Weg, einerseits den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und andererseits auf eine effiziente Art und Weise die Grundlage für eine wirkliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu legen.

Hierzu wurden in den letzten Jahren mehrere standardisierte Fragebögen entwickelt und wissenschaftlich abgesichert, die dann jeweils auf die Besonderheiten der konkreten Beschäftigungsbedingungen hin angepasst / ergänzt werden können.

Welche Vorteile haben Befragungslösungen?

Standardisierte Mitarbeitenden-Befragungen bieten als Lösung zur Psychische Gefährdungsbeurteilung eine wertvolle Unterstützung und bringen eine Vielzahl von Vorteilen mit sich:

  • Präzise Erfassung von psychischen Belastungen: Befragungen ermöglichen es Unternehmen, die individuellen Erfahrungen und Herausforderungen der Mitarbeiter*innen in Bezug auf die psychische Gesundheit zu verstehen. Durch gezielte Fragen und strukturierte Auswertungen können spezifische Belastungsfaktoren erkannt und bewertet werden.
  • Mitarbeiterbeteiligung und Vertraulichkeit: Befragungen bieten den Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, ihre Meinungen und Erfahrungen offen zu teilen. Dies fördert die Mitarbeiterbeteiligung und zeigt, dass ihre Stimmen gehört werden. Gleichzeitig gewährleisten Befragungslösungen Anonymität und Vertraulichkeit, was zu ehrlichen und authentischen Antworten führt.
  • Identifizierung von Handlungsbedarf: Durch die Auswertung der Befragungsergebnisse können Unternehmen gezielt Handlungsbedarf ableiten. Potenzielle Risikofaktoren und Engpässe werden sichtbar, was es ermöglicht, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Reduzierung von psychischen Belastungen zu ergreifen.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Befragungslösungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, individuelle und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Entwicklung von gezielten Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit, angepasst an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Mitarbeiter*innen.
  • Nachhaltige Verbesserungen: Durch regelmäßige Befragungen können Unternehmen den Fortschritt bei der Umsetzung von Maßnahmen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung überwachen und bewerten. Dies ermöglicht es, nachhaltige Verbesserungen zu erzielen und kontinuierlich das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zu fördern.

Wir unterstützen Sie gern bei der Durchführung!

Mit M+M können Sie die Psychische Gefährdungsbeurteilung sofort mit geringem Aufwand umsetzen und so nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen: Innerhalb von 3 Monaten halten sie zuverlässige und wissenschaftlich abgesicherte Ergebnisse in der Hand. Daraus ergeben sich wertvolle Handlungsempfehlungen und eine große Chance für die Gesundheitsförderung und Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen.

Sie möchten eine Psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen? Zögern Sie nicht länger und sprechen Sie mit uns.

Weitere Informationen zum Vorgehen bei einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier: Gefährdungsbeurteilung – M+M Management + Marketing Consulting GmbH (m-plus-m.de)

 

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